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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Luftchraft Flugschule Davos GmbH (im Weitern Luftchraft genannt) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Luftchraft in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Das automatisch generierte Mail, das Sie nach einer Bestellung erhalten, ist lediglich eine Bestellbestätigung, welche Sie über die erfolgreiche Übermittlung informiert, und stellt keine Auftragsbestätigung dar.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Luftchraft übernimmt keine Verantwortung über Produktangaben von Herstellern und Lieferanten.

3. Preise
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten inkl. 7.6 % MwSt.

4. Versandkosten
Die Versandkosten belaufen sich auf die aktuellen Preise der Schweizer Post. Ist das Totalgewicht höher als 30kg, werden mehrere Pakete gemacht. Die Portokosten vervielfachen sich dann dementsprechend. Die automatisch angezeigten Versandkosten bei einer Bestellung sind nur Richtwerte. Luftchraft  ist berechtigt, die Versandkosten gegebenenfalls an die tatsächlichen Versandkosten zu Selbstkosten anzupassen.

5. Lieferungen ins Ausland
Momentan sind Lieferungen ins Ausland aus logistischen Gründen leider nicht möglich.

6. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Luftchraft steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Luftchraft durch Zulieferanten und Hersteller.

7. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Luftchraft die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Luftchraft ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

8. Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei Luftchraft und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

9. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Übernahme der Transportkosten durch die Luftchraft hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Luftchraft Flugschule Davos GmbH.

11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauszahlung oder per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Luftchraft auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
3. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

12. Rückgaberecht/Reklamationen
1. Rücknahme der bestellten Artikeln ist innerhalb von 5 Tagen in ungeöffneter Originalverpackung, mit Originaletikett und ungebraucht möglich. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Kosten für das Retourporto sowie das Porto für die erste Zustellung zum Kunden, der trägt der Käufer. Der Käufer haftet in jedem Fall für beschädigtes Material. Luftchraft behält sich das Recht vor, die Rücknahme unverkäuflicher Ware (beschädigte und/oder verschmutzte Ware) zu verweigern. Für unberechtige Rücksendungen übernimmt Luftchraft keine Haftung. Die erneute Zusendung ist nicht Sache von Luftchraft. Auf Sonderanfertigungen besteht kein Rückgaberecht.
2. Reklamationen
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei Luftchraft und dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen. Sonstige Reklamationen können nur innerhalb von 5 Tagen nach erhalten der Ware schriftlich geltend gemacht werden.

13. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

14. Gerichtsstand
Davos Platz ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Davos Platz, 01. Oktober 2009

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