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Informationen |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Gültigkeit der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Luftchraft Flugschule
Davos GmbH
(im Weitern Luftchraft genannt) erfolgen ausschliesslich aufgrund
dieser
Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten
diese
Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers
wird
hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Luftchraft in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend
und unverbindlich. Das automatisch generierte Mail, das Sie nach einer
Bestellung
erhalten, ist lediglich eine Bestellbestätigung, welche Sie über die
erfolgreiche Übermittlung informiert, und stellt keine
Auftragsbestätigung dar.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Beschreibungen,
Zeichnungen,
Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als
Richtwerte
zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es
sei denn,
sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Luftchraft
übernimmt keine Verantwortung über Produktangaben von Herstellern und
Lieferanten.
3. Preise
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Transportkosten
inkl. 7.6 % MwSt.
4. Versandkosten
Die Versandkosten belaufen sich auf die aktuellen Preise der Schweizer
Post.
Ist das Totalgewicht höher als 30kg, werden mehrere Pakete gemacht. Die
Portokosten vervielfachen sich dann dementsprechend.
Die automatisch angezeigten Versandkosten bei einer Bestellung sind nur
Richtwerte. Luftchraft ist
berechtigt,
die Versandkosten gegebenenfalls an die tatsächlichen Versandkosten zu
Selbstkosten anzupassen.
5. Lieferungen ins Ausland
Momentan sind Lieferungen ins Ausland aus logistischen Gründen leider
nicht
möglich.
6. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen
und Liefertermine durch Luftchraft steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und
rechtzeitigen Belieferung von Luftchraft durch Zulieferanten und
Hersteller.
7. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme
der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu
wollen,
kann Luftchraft die Erfüllung des Vertrages verweigern und
Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Luftchraft ist berechtigt, als Schadensersatz
wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den
Ersatz
des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
8. Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei Luftchraft
und dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend
Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind
sofort nach
Eingang der Warensendung anzumelden.
9. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport
ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne
unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Übernahme der
Transportkosten
durch die Luftchraft hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
Luftchraft Flugschule Davos GmbH.
11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauszahlung oder per
Rechnung
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt
grundsätzlich
unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder
eigenem
Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen
können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während
der
Dauer des Verzuges ist Luftchraft auch jederzeit berechtigt, vom
Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und
Schadensersatz auf
das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
3. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in
Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht
einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung,
Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen
sind
wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur
gegen
Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
12. Rückgaberecht/Reklamationen
1. Rücknahme der bestellten Artikeln ist innerhalb von 5 Tagen in
ungeöffneter
Originalverpackung, mit Originaletikett und ungebraucht möglich. Es
gilt das
Datum des Poststempels. Die Kosten für das Retourporto sowie das Porto
für die
erste Zustellung zum Kunden, der trägt der Käufer. Der Käufer haftet in
jedem
Fall für beschädigtes Material. Luftchraft behält sich das Recht vor,
die
Rücknahme unverkäuflicher Ware (beschädigte und/oder verschmutzte Ware)
zu
verweigern. Für unberechtige Rücksendungen übernimmt Luftchraft keine
Haftung.
Die erneute Zusendung ist nicht Sache von Luftchraft. Auf
Sonderanfertigungen
besteht kein Rückgaberecht.
2. Reklamationen
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verlust oder schlechter
Verpackung sind
sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4
Tagen nach
Warenerhalt bei Luftchraft und dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen.
Sonstige Reklamationen können nur innerhalb von 5 Tagen nach erhalten
der Ware
schriftlich geltend gemacht werden.
13. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind
sowohl
gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln
vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede
Haftung
abgelehnt.
14. Gerichtsstand
Davos Platz ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Das
Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Davos Platz, 01. Oktober 2009
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